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Keine Befreiung von der Übernahme einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung wegen hohen Alters

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Alexandra StraifRdM-LS 2019/47RdM-LS 2019, 76 Heft 2 v. 27.3.2019

Ist eine wirksame Bestellung eines Sachwalters für einen Betroffenen vor dem 1. 7. 2018 nicht erfolgt, hat das ErstG - auch von den neu normierten Ablehnungsrechten ausgehend - über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters nach den Bestimmungen des 2. ErwSchG [§§ 273 ff ABGB] zu entscheiden. Eine Befreiung von der Übernahme einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung ab Erreichen eines bestimmten Alters ist nicht vorgesehen.

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