Verbalaggressives Verhalten eines Betroffenen macht in aller Regel die Ausübung einer Sachwalterschaft [nunmehr einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung] für einen Rechtsanwalt noch nicht unzumutbar.
Verbalaggressives Verhalten eines Betroffenen macht in aller Regel die Ausübung einer Sachwalterschaft [nunmehr einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung] für einen Rechtsanwalt noch nicht unzumutbar.
