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Rehabilitationsgeld als Bezug aus gesetzlicher Kranken- oder Unfallversorgung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Alexandra StraifRdM-LS 2019/56RdM-LS 2019, 77 - 78 Heft 2 v. 27.3.2019

Der Steuergesetzgeber hat das Rehabilitationsgeld dem Krankengeld in § 69 Abs 2 EStG 1988 idF BGBl I 2014/13 gleichgestellt. Das anstelle einer befristeten Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension getretene Rehabilitationsgeld wird nämlich durch den KVTr geleistet. Zudem ist es funktional als eine Fortsetzung des Krankengeldbezugs anzusehen. Daher ist das Rehabilitationsgeld iSd § 143a ASVG unter § 25 Abs 1 Z 1 lit c EStG 1988 (und nicht Z 3 lit a) zu subsumieren.

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