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Tod im Maßnahmenvollzug - Überprüfungsmöglichkeiten

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Alexandra StraifRdM-LS 2019/57RdM-LS 2019, 78 Heft 2 v. 27.3.2019

1. Aus Art 2 EMRK, der Untersuchungspflichten nach Todesfällen in staatlichem Gewahrsam vorsieht, lässt sich kein postmortales Vertretungsrecht des Erwachsenenvertreters ableiten. Mit § 19a Abs 1 HeimAufG und § 38a UbG vergleichbare Regelungen existieren im Erwachsenenschutzrecht des ABGB nicht.

2. Im Hinblick auf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen ist auf die Opferrechte der Angehörigen im Rahmen der StPO zu verweisen.

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