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Schadenszurechnung zum Hundehalter nach grobem Behandlungsfehler

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Alexandra StraifRdM-LS 2019/40RdM-LS 2019, 74 - 75 Heft 2 v. 27.3.2019

Werden wegen eines ärztlichen Kunstfehlers die Folgen einer durch den Ersttäter [hier: Hundehalter] verschuldeten Verletzung vergrößert, haftet dieser weiterhin neben dem Arzt. Die Folgen einer vorsätzlichen Fehlbehandlung des Arztes sind hingegen dem Erstverletzer nicht zuzurechnen.

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