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Verhältnis zwischen VTr bei Krankenbehandlung und Rücktransport aus dem Ausland

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Dietmar Jahnel, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/80RdM-LS 2019, 119 Heft 3 v. 4.6.2019

1. Die Subsidiaritätsklausel in Pkt II. A. 1. der Ergänzenden Versicherungsbedingungen für den Rücktransport von Kranken und Verstorbenen aus dem Ausland und für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland sowie für die Bergung durch einen Rettungshubschrauber (Ergänzende Versicherungsbedingungen), nach der Versicherungsschutz nur insoweit besteht, als der Versicherte keine vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche bei "anderen Versicherungsträgern, Vereinigungen oder Institutionen" hat, schließt auch Fälle mit ein, in denen es sich bei den "anderen VTr" um private VTr handelt.

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