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Verunstaltungsentschädigung nur bei äußerer Sichtbarkeit

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Alexandra StraifRdM-LS 2019/41RdM-LS 2019, 75 Heft 2 v. 27.3.2019

Auch bei weiter Auslegung des Begriffs der Verunstaltung muss eine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Geschädigten vorliegen, die in irgendeiner Form sinnlich wahrgenommen werden kann.

Kommt es zu einer kunstfehlerbedingten Veränderung im Körperinneren einer Frau, die deren Unfruchtbarkeit zur Folge hat, ist dies nicht tatbestandsmäßig iSd § 1326 ABGB.

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