Persönliche Schutzausrüstung und Medizinprodukte haben idR ein Ablauf- bzw Verfalldatum, also ein Datum, bis zu dem diese Gegenstände (jedenfalls) sicher verwendet werden können. Ist das Ablaufdatum einer persönlichen Schutzausrüstung überschritten, ist in einem Verwaltungsstrafverfahren der Nachweis zulässig, dass sie trotzdem sicher war. Auf Medizinprodukte mit überschrittenem Verfalldatum trifft dies hingegen nicht zu; hier stehen nur aufwändige Verfahren zur Verfügung, um selbst nachweislich sichere Medizinprodukte über das Verfalldatum hinaus verwenden zu dürfen. De lege ferenda scheint eine Lockerung des MPG in diesem Punkt angezeigt zu sein.