Können sich Ärzte durch die Berufung auf eine Gewissensentscheidung von einer rechtlichen Handlungs- oder Unterlassungspflicht - nicht nur, aber insb gegenüber Patienten - befreien? Diese Frage nach dem Verhältnis des "ärztlichen Gewissens" zur Rechtsordnung ist seit Langem Gegenstand medizinethischer und medizinrechtlicher Debatten (Nachweise zum Ganzen bei Kopetzki/Stöger
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.