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Werkvertrag, freier Dienstvertrag oder echter Dienstvertrag? SV-rechtliche Einstufung anhand des Beispiels Callcenter-Agents

SozialversicherungsrechtAufsatzDr. Martin FreudhofmeierPV-Info 2006, 7 - 9 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 4 Abs 4 ASVG; § 539a Abs 1 ASVG; § 21 Abs 1 BAO

Der Autor behandelt die Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis eines Callcenter-Agents sozialversicherungsrechtlich als Werkvertrag, freier Dienstvertrag oder echter Dienstvertrag zu qualifizieren ist. Dabei differenziert er zwischen Inbound- und Outbound

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