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Gewerbeschein schützt vor Dienstverhältnis nicht

SozialversicherungsrechtJudikaturPV-Info 2006, 10 - 11 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit auch durch einen Gewerbeschein die Qualifikation als Dienstverhältnis nicht umgangen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 ASVG

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