Zusammenfassung: In dem Beitrag wird erläutert, welche Rechtswirkung die mit Gültigkeit 1.5.2006 erfolgte Erklärung des Kollektivvertrags für Gesundheits- und Sozialberufe zur Satzung entfaltet. Weiters wird der persönliche Anwendungsbereich der Satzung definiert.
Rechtsgrundlagen: KV für Gesundheits- und Sozialberufe

