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Einheitlicher Kollektivvertrag für Gesundheits- und Sozialberufe

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturPV-Info 2006, 6 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird erläutert, welche Rechtswirkung die mit Gültigkeit 1.5.2006 erfolgte Erklärung des Kollektivvertrags für Gesundheits- und Sozialberufe zur Satzung entfaltet. Weiters wird der persönliche Anwendungsbereich der Satzung definiert.

Rechtsgrundlagen: KV für Gesundheits- und Sozialberufe

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