Zusammenfassung: In dem Beitrag wird auf ein Informationsschreiben der nö GKK hingewiesen, wonach die Haushaltsführung durch den Ehepartner kein Dienstverhältnis begründe. Eine Abgeltung der Leistungen durch einen Dienstleistungsscheck komme daher nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 19a ASVG; DLSG