Zusammenfassung: In dem Beitrag wird auf ein Informationsschreiben der nö GKK hingewiesen, wonach die geringfügige Beschäftigung in der Freizeitphase der geblockten Altersteilzeit keine zusätzliche Meldepflicht auslöse. Das bezogene Entgelt unterliege keiner SV-Pflicht.
Weiterführende Hinweise: NÖDIS Nr 10, Oktober 2006