Zusammenfassung: In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass eine Person, die ohne vertragliche Verpflichtung und weisungsungebunden unter Verwendung eigener Betriebsmittel Vermittlungstätigkeiten für eine Bank erbringt, als neuer Selbständiger zu qualifizieren sei.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 ASVG; § 2 Abs 1 Z 4 GSVG; § 4 Abs 2 ASVG