§ 598 ZPO
Unter Schiedsklauseln sind auch außervertragliche Ansprüche, die in engem Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, Streitigkeiten aus der Beendigung eines Vertrages sowie auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zu subsumieren.
§ 598 ZPO
Unter Schiedsklauseln sind auch außervertragliche Ansprüche, die in engem Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, Streitigkeiten aus der Beendigung eines Vertrages sowie auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung zu subsumieren.
