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Parteistellung von Beiratsmitgliedern in Aufsichtsverfahren

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2025/22PSR 2025, 62 - 67 Heft 2 v. 3.10.2025

Art 232 Abs 1 PGR; Art 1, Art 2 Abs 1 lit c, Art 57, Art 78 AußStrG; Art 552 § 34 ff PGR

Das Außerstreitgesetz enthält keine Bestimmungen, die die Anwendung ausländischen Verfahrensrechts ermöglichen. Es sind daher von den liechtensteinischen Gerichten nur inländische Verfahrensvorschriften anzuwenden, selbst wenn für die Entscheidung in der Sache das materielle Recht eines anderen Staats maßgeblich ist.

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