vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Bestellung eines Stiftungsprüfers durch das Gericht

RechtsprechungJudikaturPhilipp Karl FriedlPSR 2025/19PSR 2025, 55 - 56 Heft 2 v. 3.10.2025

§ 20 PSG

Die wesentliche Funktion des Stiftungsprüfers als das dem Stiftungsvorstand beigestellte Kontrollorgan liegt darin, das bei der Stiftung aufgrund des Fehlens von Eigentümern bestehende Kontrolldefizit auszugleichen.

Die Bestellung des Stiftungsprüfers hat - soweit kein Aufsichtsrat eingerichtet ist - zwingend durch das Gericht zu erfolgen. § 9 Abs 2 Z 2 PSG ermöglicht es jedoch, Regelungen über Vorschläge in die Stiftungsurkunde aufzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!