Als Vorsitzender des für Rekurse in Stiftungsaufsichtssachen zuständigen Fachsenats des Fürstlichen Obergerichts nehme ich zu konkreten Verfahren naturgemäß nicht Stellung. Es drängen sich jedoch ein paar Bemerkungen zum in der PSR 2024/37 (Heft 4) erschienenen Editorial von .
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