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Replik auf Gasser, Ein Röstigraben bei der Abberufung von Stiftungsorganen: Tu felix, Austria! PSR 2024, 145

KurzbeitragReplikAufsatzWilhelm UngerankPSR 2025/18PSR 2025, 53 - 55 Heft 2 v. 3.10.2025

Als Vorsitzender des für Rekurse in Stiftungsaufsichtssachen zuständigen Fachsenats des Fürstlichen Obergerichts nehme ich zu konkreten Verfahren naturgemäß nicht Stellung. Es drängen sich jedoch ein paar Bemerkungen zum in der PSR 2024/37 (Heft 4) erschienenen Editorial von .

Abstract aus PSR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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