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Zur Parteistellung und Rechtsmittellegitimation einer Stiftung im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/47PSR 2021, 186 - 188 Heft 4 v. 26.1.2022

Eine Stiftung als Verlassenschaftsgläubigerin kann gem § 811 ABGB (aF) die Bestellung eines Kurators beantragen; ihr kommt in diesem Umfang Parteistellung und Rechtsmittellegitimation zu.

Verlassenschaftsgläubiger iSd § 811 ABGB ist jeder, der gegen den Nachlass Rechte geltend machen will; einer Anspruchsbescheinigung bedarf es nicht.

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