Insbesondere im Zusammenhang mit Zweifeln an der Gültigkeit eines Testaments kann die Einsicht in einen Pflegschaftsakt erforderlich sein, um die Interessen der betroffenen Personen - nämlich der verstorbenen Person ebenso wie der potenziellen Erben - zu schützen. Ziel ist die Eruierung des wahren - nicht durch eine Krankheit beeinflussten - Willens der verstorbenen Person. Dieses Ziel rechtfertigt auch die Erhebung sensibler Gesundheitsdaten, aber nur in dem dafür unbedingt erforderlichen Ausmaß.