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Einsicht in den Pflegschaftsakt bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Testaments

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtAufsatzMichael GannerÖZPR 2024/91ÖZPR 2024, 178 - 179 Heft 6 v. 9.1.2025

Insbesondere im Zusammenhang mit Zweifeln an der Gültigkeit eines Testaments kann die Einsicht in einen Pflegschaftsakt erforderlich sein, um die Interessen der betroffenen Personen - nämlich der verstorbenen Person ebenso wie der potenziellen Erben - zu schützen. Ziel ist die Eruierung des wahren - nicht durch eine Krankheit beeinflussten - Willens der verstorbenen Person. Dieses Ziel rechtfertigt auch die Erhebung sensibler Gesundheitsdaten, aber nur in dem dafür unbedingt erforderlichen Ausmaß.

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