In Deutschland hat zuletzt das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben, wonach Zwangsbehandlungen nur in Krankenanstalten vorgenommen werden dürfen.
Hintergrund der Entscheidung war der Fall einer Frau, deren Betreuer (= Erwachsenenvertreter) argumentierte, dass die Klinikaufenthalte für sie retraumatisierend seien.