Seit 1. 1. 2012 dürfen auch Pflegefachkräfte Pflegegeldgutachten erstatten. Nach anfänglicher Vorsicht wurde sukzessive ihr Einsatzbereich ausgeweitet, bis hin zur (fast) völligen Gleichstellung mit Ärztinnen und Ärzten. Aber machen die Sozialversicherungsträger als Entscheidungsträger auch davon tatsächlich Gebrauch? Wenn ja, in welchem Umfang? Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage gab dazu jüngst Auskunft und zeigt, welch wichtige Rolle dieser Berufsgruppe bei der Bewältigung der Masse an Pflegegeldverfahren heute bereits zukommt.