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Verfassungswidrigkeit bei Selbstbehalten der mobilen Pflege

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzJohannes RuddaÖZPR 2024/85ÖZPR 2024, 170 - 172 Heft 6 v. 9.1.2025

Die Caritas mit 2,5 Mio Einsatzstunden pro Jahr als eine der größten Organisationen auf dem Langzeitpflegesektor hat das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFO) beauftragt, eine Studie über die Unterschiede in der mobilen Pflege in den einzelnen Bundesländern zu verfassen. (FN ) Als Ergebnis bestehen unter anderem gravierende Differenzen bei den von den Betroffenen zu leistenden Selbstbehalten in der mobilen Langzeitpflege. Damit wurden deutliche Unterschiede bei der finanziellen Belastung der einzelnen Pflegebedürftigen in den Bundesländern festgestellt. Der folgende Beitrag sieht anhand eines Musterfalles verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art 7 Abs 1 B-VG. Als Resultat besteht nach Erörterung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine Verletzung des Gleichheitssatzes bei den Selbstbehalten der mobilen Pflege.

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