Pflegegeld: Über- und Unterschreiten von Richtwerten. In der gegenständlichen Entscheidung hatte sich der OGH erneut mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen die in der Einstufungsverordnung (EinstV) für einzelne Pflegeleistungen normierten Richtwerte über- bzw unterschritten werden können.
10 Ob S 105/24z