Freiheitsbeschränkungen (FB) iSd Heimaufenthaltsgesetzes (idF Ub-HeimAuf-Novelle 2010) können nach verschiedenen Kriterien eingeteilt werden:
In zeitlicher Hinsicht sind FB bis zu 48 Stunden (= kurzfristige FB) von jenen, die länger als 48 Stunden dauern oder nach Ablauf dieser Zeit wiederholt erforderlich sind (= längerfristige FB), zu unterscheiden.