Die Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010, die am 1. 7. 2010 in Kraft tritt, bringt für die Träger von Altenheimen und anderen Einrichtungen, die in den Geltungsbereich des HeimAufG fallen, diverse Verpflichtungen bzw Aufgaben mit sich, die in erster Linie auf die Neuregelung der Befugnis zur Anordnung (AO) von Freiheitsbeschränkungen (FB) zurückzuführen sind. Um die Vorbereitung der Verantwortlichen und des Personals der Einrichtungsträger (ET) auf die neue Rechtslage zu erleichtern, werden - nach einigen rechtlichen Ausführungen - die AO von FB betreffende Muster und Ablaufschemata abgedruckt.