Jeder Arzt, der zur selbständigen Berufsausübung berechtigt ist, sei es ein Facharzt oder ein Allgemeinmediziner, kann Freiheitsbeschränkungen iSd Heimaufenthaltsgesetzes im Rahmen des gesetzlich eingeräumten Umfangs (siehe vorhin) anordnen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.