Der Betriebsrat hat im Bereich des Arbeitnehmerschutzes ein gewichtiges Mitspracherecht. Nach § 89 Z 3 Arbeitsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat das Recht, die Durchführung und die Einhaltung der Vorschriften über den AN-Schutz zu überwachen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.