Als mit 1. 7. 1993 - vor genau 17 Jahren - das Pflegegeld mit sieben Stufen nach dem Grad der Behinderung und der daraus resultierenden Pflegebedürftigkeit eingeführt wurde, wurde diese Leistung als eine aus allgemeinen Steuermitteln, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene konzipiert.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.