Das ASchG ordnet die Verantwortung für die Einhaltung der zum Schutz der Arbeitnehmer geschaffenen Bestimmungen dem Arbeitgeber zu. Diese Verantwortlichkeit erfordert aber nicht, dass der Arbeitgeber alles selbst erledigen muss.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.