Die persönliche Freiheit eines Menschen ist eines der höchsten Rechtsgüter. Sie ist in Österreich zweifach verfassungsrechtlich abgesichert, einerseits durch das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, andererseits durch Art 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.