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Neuerungen bei der Anordnungsbefugnis nach dem HeimAufG

HeimAufG & UbGAufsatzMag. Georg JelinekÖZPR 2010/21ÖZPR 2010, 20 - 21 Heft 1 v. 1.1.2010

Mit 1. 7. 2010 tritt das Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Ub-HeimAuf-Nov 2010), in Kraft. Eine besonders wichtige Änderung des Heimaufenthaltsgesetzes betrifft die Neuregelung der Befugnis zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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