Mit 1. 7. 2010 tritt das Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Ub-HeimAuf-Nov 2010), in Kraft. Eine besonders wichtige Änderung des Heimaufenthaltsgesetzes betrifft die Neuregelung der Befugnis zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.