Ja! Mit der Pflegegeldnovelle 2008 wurde ein Erschwerniszuschlag neu geschaffen. Zielgruppe sind geistig oder psychisch schwer Behinderte, insbesondere dementiell Erkrankte, bei denen zusätzliche Defizite im Bereich der Orientierung, des Antriebs, des Denkens, der planerischen und faktischen Umsetzung von Handlungen, der sozialen Funktion und/oder der emotionalen Kontrolle in Summe zu einer schweren Verhaltensstörung führen.