UStG: § 10 Abs 2 Z 4 lit d idF BGBl 1994/663
WEG 2002: § 2 Abs 5
Gemäß § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG (idF BGBl 1994/663) ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 10 % für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen. Grundstücke, Gebäude oder Teile und Anlagen dienen dann Wohnzwecken, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen privates Leben zu ermöglichen und Menschen somit auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft gewähren.