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Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmen und USt-Veranlagung - gesonderte Verfahren

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2025/18ÖStZB 2025, 54 Heft 3 v. 17.2.2025

UStG: § 21 Abs 4 und Abs 9

VO BGBl 1995/279

Beim Vorsteuererstattungsverfahren nach der VO BGBl 1995/279 und der in § 21 Abs 4 UStG 1994 vorgesehenen Veranlagung der Jahresumsatzsteuer handelt es sich um gesonderte Verfahren. Das Vorliegen eines (auf § 21 Abs 9 UStG 1994 gestützten) Abspruchs über die Erstattung von Vorsteuern steht der Erlassung eines Umsatzsteuerveranlagungsbescheides nach § 21 Abs 4 UStG 1994 somit nicht entgegen. Bereits erstattete Vorsteuerbeträge sind bei der Veranlagung aber nicht (nochmals) zu berücksichtigen.

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