FLAG: § 2 Abs 9 lit b
§ 2 Abs 9 lit b FLAG sieht iZm der COVID-19-Krise eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder nach § 2 Abs 1 lit b FLAG - auch über die Altersgrenze (24. Lebensjahr) hinaus - um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr vor.