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Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach einer Selbstanzeige - Verjährung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/213ÖStZB 2024, 714 Heft 24 v. 18.12.2024

FinStrG: § 29 Abs 6

BAO: § 207 Abs 2, § 209 Abs 3

Das Recht, eine Abgabenerhöhung als Nebenanspruch festzusetzen, verjährt gem § 207 Abs 2 letzter Satz BAO gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung jener Abgabe, die Gegenstand der Selbstanzeige war.

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