vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kraftfahrzeugsteuer - Besteuerungszeitraum bei widerrechtlicher Verwendung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/201ÖStZB 2024, 683 Heft 23 v. 2.12.2024

KfzStG: § 1 Abs 1 Z 3, § 6 Abs 3 Z 1 idF BGBl I 2018/62, § 11 Abs 1 Z 9

Durch das Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62, wurde der Besteuerungszeitraum für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher Verwendung vom Kalendervierteljahr auf den Kalendermonat umgestellt werden, weil dies die Realität der widerrechtlichen Verwendung besser abbilde. Diese Neuregelung gilt ab dem Jahr 2019.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte