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Lieferung eines Gebrauchtfahrzeugs ins Ausland - NoVA-Rückvergütung nur an Kfz-Verkäufer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/202ÖStZB 2024, 685 Heft 23 v. 2.12.2024

NoVAG: § 12a

UStG: § 3 Abs 1, Art 3 Abs 1

Im Falle der Lieferung eines Gebrauchtfahrzeuges ins Ausland wird die Lieferung auch im Abholfall (wie bei der Umsatzsteuer) dem Verkäufer (und nicht dem Abholenden) zugerechnet. Dies ergibt sich auch daraus, dass in jenen Fällen, bei denen der Erwerber kein befugter Fahrzeughändler, sondern ein anderer Unternehmer oder Privater ist, sonst von niemandem eine Rückvergütung beantragt werden könnte. Vergütungsberechtigter ist somit der Verkäufer des Fahrzeuges und nicht der Abholende.

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