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Familienbonus Plus - Grenzgänger mit in anderem EU-Staat lebenden Kindern

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/4ÖStZB 2024, 11 Heft 1 und 2 v. 2.2.2024

EStG 1988: § 33 Abs 3a und Abs 4 Z 3

FLAG: §§ 2 ff

Macht ein österreichischer Staatsbürger, der als Grenzgänger in Deutschland arbeitet, für seine - in Deutschland bei ihrer Mutter lebenden - Kinder den Familienbonus Plus geltend, so kann dieser nur zuerkannt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familienbeihilfen- bzw Ausgleichsanspruch sowie für die Zuerkennung des Unterhaltsabsetzbetrages erfüllt sind.

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