EStG 1988: § 33 Abs 3a und Abs 4 Z 3
FLAG: §§ 2 ff
Macht ein österreichischer Staatsbürger, der als Grenzgänger in Deutschland arbeitet, für seine - in Deutschland bei ihrer Mutter lebenden - Kinder den Familienbonus Plus geltend, so kann dieser nur zuerkannt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familienbeihilfen- bzw Ausgleichsanspruch sowie für die Zuerkennung des Unterhaltsabsetzbetrages erfüllt sind.