EStG 1988: § 41 Abs 2, § 42 Abs 1, § 82, § 83 Abs 1 und Abs 2 Z 4
Ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung korrigiert werden, eine Hereinbrinung muss somit nicht zwingend im Haftungsweg beim Arbeitgeber erfolgen.