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Steuerfreiheit von Tagesgeldern über KV

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/2ÖStZB 2024, 5 Heft 1 und 2 v. 2.2.2024

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16b, § 26 Z 4

FLAG: § 41 Abs 4 lit c

Hinsichtlich der Höhe steuerfrei auszahlbarer Tagesgelder ergibt sich aus § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 eine doppelte Begrenzung der Steuerfreiheit, nämlich einerseits mit der Höhe, in der der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gem § 68 Abs 5 Z 1 bis Z 6 EStG 1988 zur Zahlung verpflichtet ist, und andererseits mit dem in § 26 Z 4 EStG 1988 geregelten Höchstsatz von € 26,40, auf den § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 ausdrücklich verweist.

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