UStG: § 12 Abs 1 Z 1
Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug eines Lieferanten wusste oder hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde oder das Verwaltungsgericht in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu beurteilen hat. Die Beweiswürdigung (zu diesen Tatfragen) unterliegt der Kontrolle des Verwaltungsgerichtsho-