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Privatstiftung - keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei fehlenden steuerpflichtigen Einkünften

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/177ÖStZB 2023, 445 Heft 15 und 16 v. 4.8.2023

KStG 1988: § 13, § 22 Abs 2, § 24 Abs 5

EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 7

Betragen sowohl das Einkommen als auch die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte einer österreichischen Privatstiftung in sämtlichen streitgegenständlichen Jahren null, so können in einem solchen Fall ausländische - auf zwischensteuerpflichtige Einkünfte entfallende - Quellensteuern nicht angerechnet (und nicht vorgetragen) werden. Eine gänzliche Anrechnung ausländischer Quellensteuern - ohne Berücksichtigung eines aufgrund der spezifischen Einkünfte- bzw Einkommensermittlungsvorschriften des Ansässigkeitsstaates des Steuerpflichtigen ermittelten Anrechnungshöchstbetrages - ist auch nicht unionsrechtlich geboten.

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