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Spätestmöglicher Zeitpunkt eines Antrags auf Sollbesteuerung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/179ÖStZB 2023, 451 Heft 15 und 16 v. 4.8.2023

UStG: § 17 Abs 2 und Abs 4

Ein Antrag für die Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten muss vor Beginn des Veranlagungszeitraums spätestens aber bei Abgabe (Erstellung) der ersten Voranmeldung für diesen Veranlagungszeitraum gestellt werden.

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