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Kein Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/149ÖStZB 2023, 383 Heft 13 v. 30.6.2023

BAO: § 270

VwGG: § 41

Das Neuerungsverbot gilt nach § 41 VwGG nur im Verfahren vor dem VwGH, nicht aber in jenem vor dem BFG.

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