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Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe nur bei Entfall der Unterhaltspflicht des (ehemaligen) Ehegatten

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/132ÖStZB 2023, 340 Heft 12 v. 15.6.2023

FLAG: § 5 Abs 2, § 6 Abs 1 lit b idF BGBl 1980/269

Gem § 6 Abs 1 lit b FLAG haben auch minderjährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe , wenn ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist.

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