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Abweisung eines Antrages auf Nachsicht

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/124ÖStZB 2023, 321 Heft 11 v. 1.6.2023

BAO: § 236

Nicht jedes im Veranlagungsverfahren unterlaufene Versäumnis des Steuerpflichtigen kann durch ein Nachsichtsverfahren nachgeholt werden, weil ein solches Vorgehen zu einer unzulässigen Umgehung der Rechtskraftwirkung einer Veranlagung führen würde.

VwGH 20. 4. 2023, Ra 2020/13/0103
➜ Unterinstanz: BFG 15. 9. 2020, RV/7105799/2019
betreffend: Nachsicht gem § 236 BAO

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