BAO: § 200 Abs 1, § 207 Abs 1 und Abs 2, § 208 Abs 1 lit d
UStG: § 2 Abs 5
1) Ob iZm einer Vermietung von einer Einkunftsquelle auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer ex-ante Betrachtung zu beurteilen. Auch im Falle einer Vermietung einer Eigentumswohnung kann daher eine Ungewissheit iSd § 200 Abs 1 BAO vorliegen, welche die Erlassung vorläufiger Bescheide rechtfertigt.